In unserem Hause finden folgende Kurse statt:
Diese Europäische Norm legt ein System für die Qualifizierung und Zertifizierung von Personal fest, das industrielle zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) durchführt (außer Medizintechnik).
Die zerstörungsfreie Prüfung nimmt in der Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert ein. So verlangen Anwendungsrichtlinien, wie:
für die Durchführung und Bewertung von zerstörungsfreien Prüfungen ausdrücklich zertifiziertes Personal nach DIN EN 473.
Stufe (Level) I
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, hat ihre Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3-Personal auszuführen. Stufe 1 Personal darf weder für die Auswahl des anzuwendenden Prüfverfahrens oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.
Stufe (Level) II
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat ihre Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen.
Stufe (Level) III
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat ihre Fähigkeit nachgewiesen, jede ZfP-Tätigkeit auszuüben und zu leiten, für die sie zertifiziert ist.