Für Unternehmen, die ihre Beschäftigten qualifizieren möchten, bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
Die Bundesagentur für Arbeit fördert nach dem Qualifizierungschancengesetz seit dem 01.01.2019 die Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig vom Lebensalter, von der Betriebsgröße und vom Berufsabschluss.
Diese Fördermöglichkeit für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft:
Gefördert werden können je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem sind Zuschüsse bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes für die Freistellung während der Qualifizierung je nach Unternehmensgröße möglich.
Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer spezielle Programme für Unternehmen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten an. Eine aktuelle Übersicht darüber bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.